Wo liegt die Promillegrenze für E-Bikes?
Zuerst einmal sollte die Frage geklärt werden, warum es überhaupt eine Promillegrenze für E-Bike- und Fahrradfahrer gibt: Das ist ganz einfach, denn Alkohol beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit und erhöht zudem die Risikobereitschaft. Außerdem verlangsamen sich die Reaktionen, die Sicht ist eingeschränkt und man schätzt Entfernungen falsch ein. Alkohol wirkt sich auch negativ auf die Koordination, die Feinmotorik und das Gleichgewichtsgefühl aus. Darum sollte man den Alkoholkonsum auf ein Minimum beschränken, wenn man danach aufs Fahrrad oder E-Bike steigt.
Aber wie viel Alkohol darf man legal trinken, um noch sicher unterwegs zu sein?
Schon ab 0,3 Promille (das entspricht bei den meisten ungefähr einer 0,33 Liter-Flasche-Bier) müssen E-Bike und Fahrradfahrer mit einer Strafe rechnen, wenn es zu einer Kontrolle, zum Beispiel durch auffälliges Fahrverhalten (Schlangenlinien o.ä.), kommt. Solltest du dann auch noch einen Unfall verursachen, kannst du auch schon mit geringen Promillewerten vor Gericht landen und musst für den von dir verursachten Schaden aufkommen.
Wenn du mit 1,6 Promille oder mehr auf deinem Fahrrad oder E-Bike unterwegs bist, wirst du als absolut fahruntüchtig eingestuft und darfst nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Du kannst sogar deinen Autoführerschein verlieren und drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister bekommen. Wenn du dich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen musst und diese nicht bestehst, droht dir sogar ein komplettes Radfahrverbot.
Wie viel Bier oder Wein du trinken kannst, um diese Promillewerte zu erreichen, lässt sich schwer verallgemeinern. Das kommt unter anderem auf deine Statur, dein Gewicht und dein Geschlecht an. Laut Promillerechnern hat zum Beispiel ein 80 kg schwerer Mann nach 0,5 Litern Bier einen Promillewert von 0,3. Bei einer 60 kg schweren Frau sind es bereits 0,4 Promille. Um all diese Konsequenzen zu verhindern und stets deine eigene Sicherheit zu gewährleisten, raten wir dir dringend, dein Fahrrad oder E-Bike stehen zu lassen oder zu schieben, wenn du Alkohol getrunken hast.
Gibt es einen Unterschied zwischen den Promillegrenzen für E-Bikes und Speed Pedelecs?
Ja, die gibt es. Speed Pedelecs werden als Krafträder eingestuft und es gelten dieselben Regeln wie für PKWs, da sie bis zu 45 km/h schnell fahren können.
Das bedeutet, dass du schon ab 0,3 Promille mit Konsequenzen rechnen musst, wenn du eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellst und durch auffälliges Fahrverhalten in eine Kontrolle gerätst.
Auch wenn du keine Gefahr für den Verkehr darstellst, jedoch mit 0,5 Promille auf dein Speed Pedelec steigst, musst du mit einem Bußgeld von mindestens 500 € rechnen. Zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und du bekommst ein Fahrverbot für einen Monat.
Betrunkenes Fahren, also ab 1,1 Promille, wird als Straftat eingestuft. Du verlierst dann deinen Autoführerschein, bekommst drei Punkte in Flensburg und es kann zu Geld- und sogar Freiheitsstrafen kommen.
Welche Strafe kann ich für Promille auf dem Fahrrad bekommen?
Wenn du auffällig (schlecht / unsicher) Fahrrad fährst und dann in eine Kontrolle gerätst, in einen Unfall verwickelt oder eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bist, darf die Polizei deinen Alkoholpegel testen. Welche Strafen dir dann drohen, hängt von deinem Pegel ab und auf was für einem Fahrrad du unterwegs bist. Wir haben dir die drohenden Strafen (Stand: April 2021) einmal zusammengefasst:
Für E-Bikes und gewöhnliche Fahrräder:
- Bei mehr als 0,3 Promille und auffälligem Fahrverhalten oder Verwicklung in einen Unfall: Zwei Punkte in Flensburg, Geldstrafe und MPU.
- Bei mehr als 1,6 Promille bei Teilnahme am Straßenverkehr: Drei Punkte in Flensburg, Geldstrafe und MPU.
Für Speed Pedelecs:
- Bei mehr als 0,5 Promille: Beim ersten Mal bekommst du zwei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe bis 500 € sowie einen Monat Fahrverbot und eine MPU. Solltest du dann wiederholt mit mehr als 0,5 Promille unterwegs sein, erwarten dich noch härtere Strafen.
- Mehr als 1,1 Promille: Abgabe des Führerscheins, drei Punkte in Flensburg, Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Wichtig zu wissen: Für Auto-Fahranfänger in der Probezeit herrscht ein striktes Alkoholverbot und die Grenze liegt bei 0,0 Promille. Das gilt fürs Auto- und fürs Fahrradfahren. Darum raten wir dir dringend ab, in der Probezeit überhaupt Alkohol zu trinken und dich dann in den Straßenverkehr zu begeben.
Auch wenn Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern recht großzügig ist, was die Promillegrenze angeht, möchten wir dir ans Herz legen, das Fahrrad lieber stehen zu lassen oder zu schieben, wenn es bei einem netten Abend ein paar Gläschen mehr geworden sind. So kannst du nicht nur für dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer für Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Schließlich lässt sich der Promillestand schwer selbst bemessen und Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Wenn du mehr über sicheres E-Bike fahren lesen möchtest und was für eine Versicherung sinnvoll ist, schaue gerne mal auf unserem Blog vorbei und erfahre, worauf du bei Fahrten im Regen achten solltest, was für Verkehrsregeln im Ausland gelten und was die fahrradfreundlichsten Städte Deutschlands sind.