Regeln für E-Bikes und S-Pedelecs

Wichtige Regeln für E-Bikes und Pedelecs

E-Bikes gelten rechtlich als Fahrräder, daher gelten für sie im Allgemeinen die gleichen Regeln wie für herkömmliche Fahrräder. Dennoch ist es ratsam, die individuellen Spezifikationen des E-Bikes zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Motorunterstützung und Geschwindigkeit. Hier sind die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Der Motor darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben.

  • Der Motor darf progressiv bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterstützen, d. h. die Unterstützung nimmt mit steigender Geschwindigkeit ab.

  • Es gibt keine Altersbeschränkung für das Fahren eines E-Bikes. Der ADAC empfiehlt jedoch, Kinder unter 14 Jahren nicht auf einem E-Bike fahren zu lassen.

  • Das Tragen eines Fahrradhelms ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

  • Die Benutzung von markierten Radwegen ist vorgeschrieben, aber auch nicht markierte Radwege dürfen benutzt werden.

  • Für Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren und andere Teile gelten die gleichen Vorschriften wie für normale Fahrräder.

  • Für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h ist kein Führerschein erforderlich.

Wichtige Regeln für S-Pedelecs

Da ein S-Pedelec bis zu 45 km/h unterstützt, wird es nach deutschem Recht wie ein „Moped“ behandelt. Hier gelten viel strengere Regeln. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen.

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.

  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

  • S-Pedelecs sind Mopeds gleichgestellt und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden (ein normaler Führerschein deckt die Klasse AM ab).

  • Das Tragen eines Helms ist Pflicht.

  • Das S-Pedelec benötigt ein Versicherungskennzeichen.

  • Das S-Pedelec muss immer mit Beleuchtung fahren.

  • Es gilt die gleiche Alkoholgrenze wie für das Führen eines Autos.

  • Auf einem S-Pedelec darfst du keine Kinder in einem Anhänger transportieren.

  • Du bist für die von dir verursachten Schäden verantwortlich. Deshalb musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen.

  • Mit dem S-Pedelec musst du auf der Straße fahren, Radwege dürfen nicht benutzt werden.

Beachte bei einem S-Pedelec, dass du deutlich schneller fährst als andere Radfahrer. Andere Verkehrsteilnehmer hören dich nicht und können deine Geschwindigkeit daher nur schwer einschätzen. Es ist daher sehr wichtig, auf andere Rücksicht zu nehmen und deine Geschwindigkeit bei Bedarf zu verringern, um gefährliche Situationen zu vermeiden.


Sieh dir hier unser S-Pedelec an.

E-Bike vs. S-Pedelec-Regeln

Auf einen Blick sehen, was für dich gilt?

E-Bike / Pedelec (25 km/h)

  • FührerscheinNein
  • HelmpflichtNein (freiwillig)
  • KennzeichenNein
  • RadwegJa (Benutzungspflicht bei Beschilderung)
  • VersicherungPrivate Haftpflichtversicherung

S-Pedelec (45 km/h)

  • FührerscheinJa (Klasse AM oder B)
  • HelmpflichtJa (pflichtig)
  • KennzeichenJa (Versicherungskennzeichen)
  • RadwegNein (verboten)
  • VersicherungSpezielle Kfz-Haftpflichtversicherung
Regel
E-Bike / Pedelec (25 km/h)
S-Pedelec (45 km/h)
Führerschein
Nein
Ja (Klasse AM oder B)
Helmpflicht
Nein (freiwillig)
Ja (pflichtig)
Kennzeichen
Nein
Ja (Versicherungskennzeichen)
Radweg
Ja (Benutzungspflicht bei Beschilderung)
Nein (verboten)
Versicherung
Private Haftpflichtversicherung
Spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung

Bußgelder & Verstöße: Was musst du beachten?

In Deutschland gelten klare Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Es ist wichtig zu wissen, dass die Höhe einer Strafe von deinem Fahrradtyp abhängt.

  • Auf einem E-Bike (bis 25 km/h): Du giltst rechtlich als Radfahrer. Bei Verstößen (wie z. B. Fahren bei Rotlicht oder Telefonieren) gelten die üblichen Strafen für Radfahrer.

  • Auf einem S-Pedelec (bis 45 km/h): Du fährst rechtlich gesehen ein Kraftfahrzeug. Das bedeutet, dass bei Verstößen die Regeln und Bußgelder für Autofahrer und Mopedfahrer gelten. Diese Bußgelder sind deutlich höher und bei schweren Verstößen (wie z. B. dem Überfahren einer roten Ampel) riskierst du auch Punkte in Flensburg.

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Häufig gestellte Fragen zu E-Bike-Regeln

Für ein Standard-E-Bike (25 km/h) gibt es kein gesetzliches Mindestalter, Experten empfehlen jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. Für ein S-Pedelec (45 km/h) muss man mindestens 16 Jahre alt sein und einen AM-Führerschein besitzen.

Nur wenn du ein Speed-Pedelec (bis 45 km/h) hast. Ein Standard-E-Bike (bis 25 km/h) gilt als Fahrrad; dafür benötigst du weder ein Kennzeichen noch eine Versicherung.

Mit einem Standard-E-Bike (25 km/h) musst du den Radweg benutzen, wenn dies durch ein blaues Schild angezeigt wird. Mit einem S-Pedelec ist der Radweg hingegen verboten; du musst auf der Fahrbahn fahren, es sei denn, ein zusätzliches Schild erlaubt dies ausdrücklich.

Hast du noch Fragen zu E-Bikes und S-Pedelecs?

Wenn du Fragen hast oder dich über die verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern beraten lassen möchtest, besuche eines unserer E-Bike-Testzentren. Dort kannst du die verschiedenen Modelle direkt ausprobieren. Unsere Experten helfen dir gerne weiter.